ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
PART EXPRESS GmbH · Tieckstr. 36 · 10115 Berlin · Geschäftsführer: Andreas Jung, Christoph Paul Jung · Amtsgericht Charlottenburg, HRB 286859 B · USt-IdNr. DE462825498 · Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich, Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der PART EXPRESS GmbH, Tieckstr. 36, 10115 Berlin (nachfolgend „Verkäufer") und dem Käufer, die über den Online-Shop www.partexpress.de, telefonisch, per E-Mail oder Messenger, über Kleinanzeigen-Portale oder bei Abholung vor Ort geschlossen werden. Für Verkäufe über eBay gelten die dort hinterlegten Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Wer unter einer Firma, mit Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, als Kfz-Werkstatt, Händler oder sonst erkennbar für ein Unternehmen bestellt, wird als Unternehmer behandelt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Waren im Online-Shop und in Anzeigen ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Bei den Waren handelt es sich um gebrauchte Einzelstücke. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
(2) Im Online-Shop gibt der Käufer mit dem Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen" ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung per E-Mail bestätigt, zur Zahlung auffordert oder die Ware versendet. Bei Zahlung per PayPal oder Kreditkarte kommt der Vertrag mit der Bestätigung der Zahlungsanweisung zustande.
(3) Bei Bestellungen per Telefon, E-Mail, Messenger oder über Kleinanzeigen-Portale kommt der Vertrag mit der Bestellbestätigung des Verkäufers in Textform zustande.
(4) Bei Zahlung per Vorkasse ist der Kaufpreis innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Zahlungsaufforderung zu zahlen. Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verkaufen.
(5) Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert und dem Käufer mit der Bestellbestätigung per E-Mail übermittelt.
§ 3 Beschaffenheit der Ware, keine Garantie
(1) Der Verkäufer verkauft gebrauchte Kfz-Ersatzteile aus Fahrzeugverwertung. Die Ware weist alters-, nutzungs- und laufleistungsbedingte Gebrauchsspuren und Verschleiß auf. Dies ist vereinbarte Beschaffenheit und kein Mangel. Maßgeblich sind ausschließlich die Artikelbeschreibung und die Fotos des jeweiligen Angebots.
(2) Angaben zu Laufleistungen beruhen auf dem Tachostand des Spenderfahrzeugs und werden ohne Gewähr wiedergegeben.
(3) Angaben zur Fahrzeugverwendung dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Der Käufer ist verpflichtet, vor dem Kauf die Teilenummer bzw. den Motor- oder Getriebecode mit seinem Altteil zu vergleichen. Der Verkäufer prüft die Verwendbarkeit auf Anfrage anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
(4) Motoren und Getriebe werden, soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, ohne Anbauteile verkauft. Mitgelieferte Anbauteile, insbesondere Lichtmaschine, Anlasser, Klimakompressor, Turbolader, Einspritzanlage, Sensoren, Kabelbaum, Kupplung und Schwungrad, dienen dem Transportschutz, sind nicht Gegenstand des Kaufvertrags und werden ohne Funktionszusage überlassen.
(5) Der Verkäufer übernimmt keine Garantien, insbesondere keine Beschaffenheits-, Haltbarkeits- oder Funktionsgarantie. Angaben wie „geprüft" oder „funktionsfähig" beschreiben den Zustand bei Ausbau bzw. Prüfung und sind keine Garantie im Rechtssinne. Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich und in Textform als „Garantie" bezeichnet sind.
(6) Die Fahrzeugverwendungsliste eines Angebots ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und keine Zusage der Passgenauigkeit für ein bestimmtes Fahrzeug. Eine verbindliche Kompatibilitätsbestätigung liegt nur vor, wenn der Verkäufer sie vor dem Kauf auf Anfrage des Käufers unter Angabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) in Textform erteilt hat.
§ 4 Verbindliche Einbau- und Inbetriebnahmevorgaben
(1) Für technische Aggregate, insbesondere Motoren, Einspritzdüsen, Hochdruckpumpen und sonstige Teile der Einspritzanlage, Schalt- und Automatikgetriebe, Drehmomentwandler, Differenziale, Untersetzungsgetriebe und Turbolader, gelten die in Anlage 1 zu diesen Bedingungen aufgeführten Einbau- und Inbetriebnahmevorgaben. Sie sind Vertragsbestandteil.
(2) Der Einbau dieser Teile hat durch eine Kfz-Fachwerkstatt nach den Vorgaben des Fahrzeugherstellers und unter Beachtung der Einbau- und Inbetriebnahmevorgaben des Verkäufers zu erfolgen. Die Einbaurechnung sowie die Belege über erneuerte Teile und Betriebsstoffe sind aufzubewahren.
(3) Schäden, die auf einem nicht fachgerechten Einbau, auf der Nichtbeachtung der Einbau- und Inbetriebnahmevorgaben, auf ungeeigneten oder fehlenden Betriebsstoffen, auf Überhitzung, Ölmangel oder Verschmutzung, auf Veränderungen, Öffnen oder Zerlegen des Teils, auf Tuning oder Leistungssteigerung, auf Einsatz im Motorsport oder auf einer im Fahrzeug verbliebenen Ursache des ursprünglichen Schadens beruhen, stellen keinen Mangel der gelieferten Ware dar. Für solche Schäden und ihre Folgen haftet der Verkäufer nicht.
(4) Im Reklamationsfall hat der Käufer die Einbaurechnung der Fachwerkstatt, die Belege über erneuerte Teile und Betriebsstoffe, aussagekräftige Fotos sowie ein Protokoll des Fehlerspeichers vorzulegen. Der Käufer hat den Verkäufer zu informieren, bevor das Teil ausgebaut, geöffnet oder repariert wird, und dem Verkäufer die Prüfung des Teils zu ermöglichen. Vom Verkäufer angebrachte Markierungen und Siegel dienen der Identifikation des gelieferten Teils und dürfen nicht entfernt werden.
(5) Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben von den Absätzen 2 bis 4 unberührt.
§ 5 Preise, Zahlung, Eigentumsvorbehalt
(1) Alle Preise sind Endpreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zuzüglich der jeweils ausgewiesenen Versandkosten. Als Zahlungsarten stehen Vorkasse per Überweisung, PayPal, Kreditkarte sowie Barzahlung bei Abholung zur Verfügung. Der Kaufpreis ist mit Vertragsschluss fällig.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.
(3) Ein Aufrechnungsrecht steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt ist oder im Gegenseitigkeitsverhältnis zur Hauptforderung steht.
§ 6 Lieferung, Abholung, Gefahrübergang, Transportschäden
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift. Schwere und sperrige Teile, insbesondere Motoren und Getriebe, werden per Spedition frei Bordsteinkante geliefert. Der Käufer stellt die Annahme und das Abladen sicher. Eine Abholung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
(2) Scheitert die Zustellung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, trägt der Käufer die Kosten des erfolglosen Versands und einer erneuten Zustellung.
(3) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen über.
(4) Äußerlich erkennbare Transportschäden sind bei Annahme auf dem Frachtbrief bzw. gegenüber dem Zusteller zu vermerken und dem Verkäufer unverzüglich mit Fotos anzuzeigen. Für Verbraucher hat die Anzeige keine Auswirkung auf ihre gesetzlichen Rechte. Sie hilft dem Verkäufer, eigene Ansprüche gegenüber dem Frachtführer geltend zu machen.
§ 7 Mängelhaftung gegenüber Verbrauchern
(1) Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Mängelhaftung mit den nachfolgenden Maßgaben.
(2) Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Auf diese Verkürzung wird der Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung gesondert hingewiesen. Die Verkürzung gilt nur, wenn sie mit dem Verbraucher ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
(3) Absatz 2 gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die Ware an einen anderen Ort als die Lieferanschrift verbracht wurde, trägt der Verkäufer nur im gesetzlich zwingenden Umfang.
§ 8 Mängelhaftung gegenüber Unternehmern
(1) Gegenüber Unternehmern ist jede Mängelhaftung für gebrauchte Waren ausgeschlossen. Die Ware wird verkauft wie besichtigt bzw. wie beschrieben.
(2) Aus- und Einbaukosten, Kosten der Fehlersuche, Abschlepp- und Transportkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, entgangener Gewinn und sonstige Folgekosten werden gegenüber Unternehmern nicht erstattet.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die gesetzlichen Vorschriften über den Rückgriff des Verkäufers bleiben unberührt, soweit am Ende der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf steht.
(4) Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Abweichungen unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt, in Textform anzuzeigen. Verdeckte Abweichungen sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB).
(5) Unternehmern steht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht zu. Eine Rücknahme erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Verkäufers in Textform und gegen eine Bearbeitungspauschale von 20 % des Warenwerts, mindestens 25 Euro. Dem Unternehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten.
(6) Eine Rücknahme wegen fehlender Passgenauigkeit ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Kompatibilität für das konkrete Fahrzeug zuvor gemäß § 3 Abs. 6 in Textform bestätigt hat; in diesem Fall nimmt der Verkäufer die Ware ohne Bearbeitungspauschale zurück.
§ 9 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Dies gilt auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Widerruf und Rücksendung
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesonderten Widerrufsbelehrung zu. Bei Kauf und Übergabe vor Ort besteht kein Widerrufsrecht.
(2) Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Dies gilt auch für Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, insbesondere Speditionsware. Die Höhe dieser Kosten ist in der Widerrufsbelehrung angegeben.
(3) Der Verbraucher haftet für einen Wertverlust der Ware, der auf einen Umgang zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise nicht notwendig war. Der Einbau und die Inbetriebnahme eines Ersatzteils gehen über eine solche Prüfung hinaus. Bei eingebauten oder in Betrieb genommenen Teilen kann der Wertersatz den vollen Kaufpreis erreichen.
(4) Vor der Rücksendung sind sämtliche Betriebsstoffe abzulassen. Die Ware ist transportsicher zu verpacken, Motoren und Getriebe auf Palette. Für Schäden aus unzureichender Verpackung haftet der Käufer.
(5) Außerhalb des gesetzlichen Widerrufsrechts besteht kein Anspruch auf Rücknahme wegen fehlender Passgenauigkeit, es sei denn, der Verkäufer hat die Kompatibilität für das konkrete Fahrzeug zuvor gemäß § 3 Abs. 6 in Textform bestätigt. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln, insbesondere bei einer objektiv unzutreffenden Artikelbeschreibung, bleiben unberührt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.
(3) Der Verkäufer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anlage 1 zu § 4
Diese Vorgaben sind Vertragsbestandteil. Dokumentation, Reklamation und Haftung richten sich nach § 4 Abs. 3 bis 5.
A. Motor
- Einbau ausschließlich durch eine Kfz-Fachwerkstatt nach Herstellervorgabe. Die Einbaurechnung ist aufzubewahren.
- Vor dem Einbau Motorcode / Motornummer und Anbauteile mit dem Altmotor vergleichen. Anbauteile (z. B. Lichtmaschine, Anlasser, Klimakompressor, Turbolader, Einspritzanlage, Sensoren, Kabelbaum, Kupplung, Schwungrad) sind nicht Gegenstand des Kaufvertrags, sofern sie im Angebot nicht ausdrücklich genannt sind. Sie dienen dem Transportschutz.
- Zahnriemen bzw. Steuerkette mit Spannern und Umlenkrollen sowie die Wasserpumpe vor der Inbetriebnahme erneuern.
- Motoröl und Ölfilter neu, Spezifikation und Füllmenge nach Herstellervorgabe. Luft- und Kraftstofffilter neu.
- Ölkühler, Ladeluftkühler sowie alle Öl- und Ladeluftleitungen reinigen oder ersetzen. Nach einem Motorschaden verbleiben dort Späne und Ölreste, die den Ersatzmotor zerstören.
- Kühlsystem spülen, mit freigegebenem Kühlmittel befüllen und entlüften. Thermostat und Kühlerlüfter prüfen.
- Vor dem ersten Start Öldruck aufbauen: Motor ohne Einspritzung bzw. Zündung durchdrehen, bis die Öldruckkontrolle erlischt.
- Fehlerspeicher auslesen und löschen. Die Ursache des ursprünglichen Schadens (z. B. Injektoren, Turbolader, AGR, Ölversorgung) ist vor der Inbetriebnahme zu beheben.
- Nach ca. 1.000 km Ölstand und Dichtheit kontrollieren.
- Der Motor darf nicht geöffnet oder zerlegt werden. Markierungen und Siegel müssen unbeschädigt bleiben.
B. Einspritzdüsen / Injektoren / Hochdruckpumpe
- Einbau ausschließlich durch eine Kfz-Fachwerkstatt unter absoluter Sauberkeit. Offene Anschlüsse sofort verschließen. Die Einbaurechnung ist aufzubewahren.
- Teilenummer exakt vergleichen. Teile mit abweichender Nummer oder Klassifizierung sind nicht austauschbar.
- Neue Dichtringe / Kupferscheiben und neue Dehnschrauben verwenden, wo vorgeschrieben auch neue Hochdruck- und Rücklaufleitungen. Injektorsitz im Zylinderkopf reinigen bzw. nachfräsen.
- Anzugsdrehmomente nach Herstellervorgabe einhalten.
- Kraftstofffilter erneuern. Bei Spänen im System (z. B. nach Pumpenschaden) müssen Tank, Leitungen, Rail und Hochdruckpumpe gereinigt bzw. ersetzt werden. Späne zerstören jedes neu eingebaute Teil der Einspritzanlage.
- Injektor-Code (IMA / C2I / C3I) mit dem Diagnosegerät im Motorsteuergerät anlernen.
- Kraftstoffsystem entlüften, Rücklaufmenge und Dichtheit prüfen.
- Das Teil darf nicht geöffnet, zerlegt oder im Ultraschallbad gereinigt werden.
C. Getriebe / Drehmomentwandler / Differenzial
- Einbau ausschließlich durch eine Kfz-Fachwerkstatt nach Herstellervorgabe. Die Einbaurechnung ist aufzubewahren.
- Getriebekennbuchstaben / Getriebecode und Übersetzung mit dem Altteil vergleichen.
- Das Teil wird aus Transportgründen ohne oder mit reduzierter Ölfüllung geliefert. Vor der Inbetriebnahme mit dem vom Hersteller freigegebenen Öl in der vorgeschriebenen Menge befüllen und den Füllstand nach Herstellerverfahren prüfen (Automatik: bei vorgeschriebener Öltemperatur).
- Schaltgetriebe: Kupplung, Ausrücklager bzw. Zentralausrücker und Zweimassenschwungrad prüfen und bei Verschleiß erneuern. Wellendichtringe prüfen.
- Automatikgetriebe: Getriebeölkühler und Kühlleitungen spülen oder ersetzen, Getriebeölfilter erneuern. Drehmomentwandler beim Ansetzen vollständig einrasten lassen. Das Getriebe niemals mit den Schrauben an den Motor heranziehen.
- Grundeinstellung bzw. Adaption mit dem Diagnosegerät durchführen, Fehlerspeicher löschen.
- Nach der Probefahrt Ölstand und Dichtheit kontrollieren.
- Das Teil darf nicht geöffnet oder zerlegt werden. Markierungen und Siegel müssen unbeschädigt bleiben.
D. Turbolader
- Einbau ausschließlich durch eine Kfz-Fachwerkstatt nach Herstellervorgabe. Die Einbaurechnung ist aufzubewahren.
- Die Ursache des Turboschadens ist vor dem Einbau zu finden und zu beheben.
- Ölzulauf- und Ölrücklaufleitung erneuern, Hohlschrauben mit Sieb ersetzen. Motoröl und Ölfilter neu.
- Ladeluftkühler sowie Ansaug- und Ladeluftwege von Öl und Fremdkörpern reinigen. Luftfilter neu.
- Turbolader vor dem Start über den Ölzulauf mit frischem Öl vorfüllen. Motor ca. 30 Sekunden im Leerlauf laufen lassen, bevor Drehzahl gegeben wird.
- Keine Dichtmasse an den Ölanschlüssen verwenden.
- Kurbelgehäuseentlüftung, AGR und Partikelfilter auf Funktion prüfen.
- Das Teil darf nicht geöffnet oder zerlegt werden. Markierungen und Siegel müssen unbeschädigt bleiben.